Traktanden
Die Unterlagen zu den Traktanden können während der Schalterstunden (Di 14–17
Uhr, Mi 8–11.45 und 14–17 Uhr, Fr 8–11.45 Uhr) beim Sekretariat der Kirchgemeinde eingesehen werden.
Allfällige Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen – Wahlbeschwerden innerhalb von 10 Tagen – nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun einzureichen.
Alle stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner der evangelisch-reformierten Kirchgemeinde, die seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde Heimberg ange-meldet sind, werden zu dieser Versammlung freundlich eingeladen. Die Versammlung ist öffentlich.
Der Kirchgemeinderat